Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 4) – Version: "Variante C Fachbereiche Stamm"

Die Stammesversammlung

20. Zur Stammesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • die Stammesleitung gem. Ziffer 25;
  • je zwei Delegierte der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Elternvertretung.

Die Stimmen der Delegierten sind durch diese persönlich wahrzunehmen.

21. Mit beratender Stimme gehören zur Stammesversammlung:

  • die weiteren Leiterinnen und Leiter der Altersstufen;
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten;
  • ein Mitglied der Bezirksleitung;
  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.